Was „GEMA-frei“ wirklich bedeutet
„GEMA-frei“ ist schnell behauptet und wird oft falsch verstanden. Gemeint ist: Ein Titel gehört nicht zum Repertoire der GEMA – und im sauberen Fall auch keiner anderen Verwertungsgesellschaft im In- oder Ausland. Niemand in der Rechtekette hat das Stück dort angemeldet. Nur dann fallen für die öffentliche Wiedergabe keine GEMA-Vergütungen an.
Zwei Verwechslungen räumen wir gleich aus. GEMA-frei heißt nicht kostenlos: Die Rechte liegen bei jemandem, und Sie brauchen von diesem Rechteinhaber eine Erlaubnis zur Wiedergabe – bei Ambsonic steckt sie im Abo. Und GEMA-frei heißt auch nicht „lizenzfrei“: Eine Lizenz brauchen Sie sehr wohl. Sie kommt nur nicht von der GEMA, sondern direkt von uns.
Dazu kommt die GVL, die Verwertungsgesellschaft der ausübenden Künstler und Tonträgerhersteller. Läuft im Betrieb eine handelsübliche Aufnahme, verlangt neben der GEMA in der Regel auch die GVL ihren Anteil. Wer wirklich ohne Vergütungen an Verwertungsgesellschaften spielen will, braucht Musik, die in keinem der beiden Repertoires steckt.
Warum die Ambsonic-Musik GEMA-frei ist
Der Ambsonic-Katalog ist zu 100 % original und wurde vollständig für Ambsonic erstellt. Wie, sagen wir offen, weil Sie wissen sollten, was in Ihrem Raum läuft: Die Musik wird KI-gestützt produziert und von Menschen kuratiert. Jeder Titel wird von unserem Team ausgewählt, bearbeitet und gemastert, bevor er in eine Playlist kommt.
Kein Titel stammt von einem Label, einem Verlag oder einem dritten Songwriter. Nichts aus dem Katalog ist bei der GEMA, der GVL oder einer anderen Verwertungsgesellschaft registriert – es gibt schlicht keinen Beteiligten, der dort Mitglied wäre. Die Wiedergabe über Ambsonic löst deshalb keine GEMA- und keine GVL-Vergütungen aus.
Ihr Recht zur Wiedergabe kommt dabei nicht aus einem Tarif, sondern aus dem Vertrag zwischen Ihrem Betrieb und uns. Alle Details auf Englisch: Licensing-Übersicht.
Die GEMA-Vermutung und Ihre Meldepflicht
Jetzt der Teil, den Anbieter von „GEMA-freier Musik“ gern weglassen. Die GEMA arbeitet mit der sogenannten GEMA-Vermutung: Sie darf zunächst davon ausgehen, dass öffentlich gespielte Musik zu ihrem Repertoire gehört. In der Praxis heißt das: Wenn in Ihrem Betrieb Musik läuft, müssen Sie das der GEMA melden – auch dann, wenn die Musik GEMA-frei ist. Die Vermutung lässt sich entkräften, aber der Nachweis liegt bei Ihnen.
Das klingt schlimmer, als es ist. Wer meldet und belegt, dass ausschließlich Musik außerhalb des GEMA-Repertoires läuft, bekommt die Rechnung storniert. Ärgerlich wird es erst, wenn man die Meldung ignoriert und irgendwann Post mit Nachforderungen bekommt. Versprechen wie „mit uns haben Sie mit der GEMA nie wieder zu tun“ halten der Praxis schlicht nicht stand.
Genau für diesen Nachweis stellen wir Ihnen auf Anfrage eine schriftliche Bestätigung für Ihren Betrieb aus: mit Namen und Adresse Ihres Betriebs und der Bestätigung, dass der Ambsonic-Katalog keine Werke aus dem Repertoire einer Verwertungsgesellschaft enthält. Legen Sie das Schreiben zu Ihren Geschäftsunterlagen – meldet sich die GEMA, helfen wir bei der Antwort. Wie die Vermutung genau funktioniert und wie Sie Schritt für Schritt reagieren, steht in unserem Beitrag Die GEMA-Vermutung im Lokal.
Was Ihr Abo abdeckt – und was nicht
Das Abo lizenziert die Wiedergabe des Ambsonic-Katalogs als Hintergrundmusik in Ihren Räumen – für Gäste, Kundschaft und Personal, solange das Abo aktiv ist. Sofern Ihr Paket nichts anderes sagt, gilt es für einen Standort und ein aktives Wiedergabegerät.
Nicht abgedeckt sind:
- Übertragung nach draußen: Streaming oder Weiterleitung über Ihre Räume hinaus, auch online.
- Musikveranstaltungen: Events, bei denen Eintritt für die Musik verlangt wird, etwa Konzerte oder Clubabende.
- Synchronisation: die Verbindung von Titeln mit Video, Werbung oder anderen Produktionen.
- Kopien: Download, Vervielfältigung, Weitergabe oder Weiterverkauf von Titeln.
- Karaoke und Aufführungen: alles, was über Hintergrundmusik hinausgeht.
Und ein Punkt, der in Werbeversprechen gern untergeht: Andere Quellen im selben Raum bleiben ganz normal GEMA- und GVL-pflichtig. Radio, Fernseher, Live-Musik, Consumer-Apps wie Spotify – für all das gelten die üblichen Regeln weiter. Unsere Lizenz gilt für unseren Katalog, nicht pauschal für Ihren Raum. Warum ein privates Spotify-Konto im Betrieb ohnehin nicht zulässig ist, steht in Ist Spotify im Café legal?
Für welche Betriebe sich das lohnt
- Café: Instrumental durch die Laptop-Stunden, heller zum Mittag – nach Zeitplan, ohne dass jemand hinterm Tresen daran denken muss.
- Restaurant: Ein Klangbild vom Mittagsgeschäft bis zum letzten Tisch, das zum Haus passt und nicht zur Playlist der Schicht.
- Bar & Kneipe: Abends dichter, ohne dass um 17 Uhr schon Club-Energie im Raum hängt.
- Einzelhandel: Gleichmäßiger Klang über die ganzen Öffnungszeiten, der die Fläche füllt, aber die Beratung nicht übertönt.
- Praxis: Ein ruhiges Wartezimmer statt Radiowerbung zwischen zwei Patientenaufrufen.
- Studio: Ob Kosmetik, Yoga oder Training – die Stimmung bleibt konstant, auch wenn das Personal wechselt.
- Hotel: Die Lobby klingt um 7 Uhr anders als um 22 Uhr – mit Zeitplänen passiert das von allein.
Preise & Testphase
Die Pakete beginnen bei 9 € im Monat; bei jährlicher Abrechnung wird es günstiger – Sie sparen zwei Monatsbeiträge. Jedes bezahlte Paket enthält die kommerzielle Lizenz für einen Standort und ein aktives Wiedergabegerät, dazu Playlists nach Stimmung und je nach Paket Zeitpläne für den Tagesverlauf.
Testen können Sie kostenlos und ohne Kreditkarte: Konto anlegen, Gerät verbinden, die Musik ein paar Tage im echten Betrieb hören – und erst dann entscheiden.
Häufige Fragen zu GEMA-freier Hintergrundmusik
Muss ich GEMA-freie Musik trotzdem bei der GEMA melden?
Ja. Die Meldepflicht für öffentliche Musiknutzung besteht unabhängig davon, wessen Musik läuft. Melden Sie die Nutzung und weisen Sie mit unserer schriftlichen Bestätigung nach, dass kein Repertoire einer Verwertungsgesellschaft gespielt wird – dann wird die Rechnung storniert.
Fallen für Ambsonic GVL-Gebühren an?
Nein. Der Katalog enthält auch keine Aufnahmen aus dem GVL-Repertoire – es sind weder ausübende Künstler noch Tonträgerhersteller mit GVL-Wahrnehmung beteiligt. Die Wiedergabe über Ambsonic löst deshalb auch keine GVL-Vergütungen aus.
Ist die Musik KI-generiert?
Die Musik ist KI-gestützt produziert und von Menschen kuratiert. Unser Team erstellt die Titel intern mit lizenzierten KI-Produktionswerkzeugen unter bezahlten kommerziellen Nutzungsplänen und wählt, bearbeitet und mastert jeden Titel, bevor er in den Katalog kommt. Kein Titel stammt von einem Label oder einem dritten Songwriter.
In welcher Sprache ist die App?
Die Benutzeroberfläche ist derzeit auf Englisch. Der Support antwortet auch auf Deutsch – schreiben Sie uns einfach in der Sprache, die Ihnen lieber ist.
Was ist mit Radio, Fernseher oder Spotify im selben Raum?
Dafür ändert sich nichts: Radio, TV, Live-Musik und Consumer-Apps wie Spotify bleiben ganz normal GEMA- und GVL-pflichtig. Unsere Lizenz deckt den Ambsonic-Katalog ab – nicht andere Quellen in Ihren Räumen.
Hören Sie sich das in Ihrem eigenen Raum an
Konto anlegen, Gerät verbinden, ein paar Tage im echten Betrieb laufen lassen. Kostenlos und ohne Kreditkarte – wenn es nicht passt, lassen Sie die Testphase einfach auslaufen.